Die Covid-19-Pandemie ist wohl die grösste Krise, die das Zürcher Nachtleben je erlebt hat. Mit Härtefällen ist trotz Unterstützung durch den Kanton zu rechnen – unabhängig vom wirtschaftlichen Geschick einzelner Unternehmen.
Unter der Federführung der Bar & Club Kommission Zürich (BCK) wird mittels des gemeinsamen Fundraisings «Ausgeben statt Ausgehen» eine nachhaltige Zukunftsperspektive für die Nachtkulturbetriebe der Stadt Zürich geschaffen.
Diese Bereiche werden durch das Fundraising unterstützt:
NACHTKULTURFONDs
Das Zürcher Nachtleben ist Teil der kulturellen Vielfalt der Stadt Zürich. Rund 160 Unternehmen führen jährlich auf eigenes Risiko rund 12'000 kulturelle Nachtveranstaltungen durch. Dieses grosse Angebot trägt im In- und Ausland bedeutend zur Attraktivität der Stadt bei und stellt einen wichtigen wirtschaftlichen Faktor dar.
Alle Betriebe haben gemeinsam, dass ihre Kosten in den letzten Jahren gestiegen sind und dass zunehmend in Schall- und Emissionsschutz investiert werden muss.
Der Zürcher Nachtkulturfonds will die eigenen Abwehrkräfte stärken, um auf nicht voraussehbare Risiken wie z. B. die Covid-19-Pandemie reagieren zu können. Ausserdem sollen ausserordentliche Umbaukosten mitgetragen werden, damit alle eine gute Nacht haben – Besucher*innen und Anwohner*innen. Auch möchte der Nachtkulturfonds Talent- und Jugendanlässe (Ü16-Partys) sowie überbetriebliche Projekte fördern. Zudem sollen in begründeten Ausnahmefällen auch Einzelpersonen aus dem Kanton Zürich, die aktiv zum Zürcher Nachtleben beitragen, durch Nothilfe unterstützt werden.
Als Vorbild dienen die Hamburger Clubstiftung mit «Save Our Sounds» sowie der Lärmschutzfonds Berlin.
Ausführliche Infos zum Nachtkulturfonds findest du hier
Bar & club kommission zürich
Die Bar & Club Kommission Zürich ist eine im Jahr 2011 gegründete Interessengemeinschaft von Kulturunternehmen des Stadtzürcher Nachtlebens. Sie unterstützt die Mitglieder durch Networking, Beratung, Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit. Als Sprachrohr des Zürcher Nachtlebens wahrt und fördert der Verein die Interessen der Betriebe gegenüber der Politik, Wirtschaft und der breiten Öffentlichkeit.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie konnten viele Mitglieder ihre jährlichen Beiträge nicht bezahlen, was ein Loch in die Kasse des Vereins gerissen hat. Gleichzeitig hatte die BCK einen massiven Mehraufwand, um auf die Anliegen des Nachtlebens während der Pandemie aufmerksam zu machen. Die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig die Arbeit der Bar & Club Kommission Zürich ist, weshalb sie ihr Engagement «Für e gueti Nacht» in Zukunft ausbauen möchte.
Gemeinnützige organisation
Not hat unterschiedliche Gesichter und Trageweiten. Auf Solidarität sind jene Menschen besonders angewiesen, die keine finanzkräftige Lobby haben. Deshalb möchten wir einen Teil unserer Spenden an gemeinnützige Organisationen weitergeben: Beim Spendenmodell «Solidarität» gehen 5 % an die Spendensammlung «Coronavirus Schweiz» der Glückskette. Weitere 5 % gehen an «Essen für Alle» der Autonomen Schule Zürich / Pfarrer Sieber Stiftung.
FRagen zum spenden
Bekommt ihr nicht genügend Covid-19-Unterstützung von Kanton und Bund?
Die Unterstützung durch den Bund, Kurzarbeit und Erwerbsersatz, aber auch die kantonale Entschädigung für Kulturunternehmen sind wichtige Elemente, wenn es um die Existenzsicherung von Zürcher Bars und Clubs geht. Doch trotz der Unterstützung durch den Kanton und unabhängig vom wirtschaftlichen Geschick eines einzelnen Unternehmens kam es zu Härtefällen.
Und wenn es trotzdem keine Härtefälle geben sollte?
Bei diesem Fundraising geht es zwar zuerst auch um eine Notfallkasse für Härtefälle, aber sonst ganz allgemein um die Zukunft der Zürcher Nacht. Mit dem Nachtkulturfonds wird eine nachhaltige Zukunftsperspektive geschaffen. Diese stellt ein wichtiges Element dar, denn die Krise wird für das Nachtleben auch nach der Normalisierung der Lage weiterhin anhalten und die angehäuften Schulden würden zu einem Investitionsstopp führen. Gerade diese Investitionen sind aber dringend nötig, damit Zürich bei Nacht weiterhin attraktiv bleibt.
Euer Geld wird zielgerichtet für den Erhalt der nächtlichen Vielfalt und in zukunftsträchtige Projekte investiert. Dafür sorgt ein unabhängiger Beirat (interner Link zu Beirat). Mit der Möglichkeit, betriebsübergreifende Projekte zu unterstützen, wird das Wir-Gefühl innerhalb der Branche gefördert und Raum geschaffen für innovative, neue Ideen.
Haben die Betriebe nicht einfach schlecht gewirtschaftet?
Nein, wir befinden uns nicht mehr am Anfang der Covid-19-Krise. Betriebe, die durch den Zürcher Nachtkulturfonds Unterstützung erhalten könnten, überbrücken schon eine seit März 2020 anhaltende Krise selber. Eintagesfliegen und Betriebe, die schlecht gewirtschaftet haben, sind bzw. wären bereits Konkurs. Gerade bei der Versicherungsdeckung und einer allfälligen Mietzinsreduktion hat es zudem mehr mit Glück, als mit Können zu tun, ob ein Betrieb von einer Unterstützung oder einem Entgegenkommen profitiert.
Der unabhängige Beirat stellt sicher, dass nur Betriebe Geld erhalten, die belegen können, dass sie versucht haben, sich selber zu helfen und zudem vor der Krise wirtschaftlich gesund waren.
Wieso soll ich hier statt meinem Lieblingsclub/meiner Lieblingsbar direkt spenden?
Das Zürcher Nachtleben ist ein Universum, in dem unzählige Rädchen von Anbieter*innen und Dienstleister*innen ineinandergreifen. Die Bar & Club Kommission setzt sich für alle Rädchen gleichermassen ein, möge es noch so klein sein. Denn ein attraktives Nachtleben erfreut sich Aufmerksamkeit, diese generiert Traffic und mehr Gäste kommen. Davon profitieren alle Unternehmen gleichermassen.
Solidarisch erreicht die Branche mehr und es können auch kleinere Betriebe unterstützt werden, die weniger finanzielle Mittel und ein kleineres Netzwerk haben, aber trotzdem ihren wichtigen Teil zu einer lebendigen und diversen Nachtkultur beitragen.
Wieso erhält der Verein Bar & Club kommission einen Teil des Geldes?
Die Covid-19 Pandemie hat gezeigt, dass es eine starke Lobby braucht, um sich als Branche Gehör zu verschaffen. Die Geschäftsleitung der Bar & Club Kommission Zürich hat während der ganzen Pandemie einen enormen Aufwand betrieben, um auf die Anliegen und die prekäre Situation der Zürcher Nachtkultur aufmerksam zu machen. Neben Lobbying wurde intensiv Medienarbeit betrieben sowie die Mitglieder informiert und beraten.
Mithilfe des Fundraisings mit Verwendungszweck «Lobbying» wird zuerst das durch Corona entstandene Minus gedeckt. Die übrigen Erträge werden für die Verwaltung des Nachtkulturfonds, die Vereinsadministration (Buchhaltung, Kosten für Webseite, Kontenführung), zukünftige Aufwände wegen Corona, sowie Leistungen Dritter und für die Weiterentwicklung des Vereins aufgewendet werden.
Weshalb unterstützt ihr gemeinnützige Organisationen, wenn ihr selber Geld braucht?
Ganz nach dem Motto «Not ist nicht gleich Not» ist uns bewusst, dass es bei anderen Menschen nicht nur um die Schliessung ihres geliebten Betriebes geht, sondern darum, ob sie am nächsten Tag überhaupt Essen kaufen können. Aus diesem Grund möchten wir unsere Reichweite nutzen und andere unterstützen, die Hilfe noch dringender brauchen als wir selber.
Fragen zum Nachtkulturfonds
Wer entscheidet über die Vergabe der Gelder?
Über die Vergabe der Gelder entscheidet ein unabhängiger Beirat.
Der Beirat setzt sich aus Fachpersonen aus den Bereichen Kultur, Nachtleben und Trinkkultur zusammen. Allen gemeinsam ist, dass sie unabhängig sind: Sie haben keine leitende Position in einem Betrieb inne, der potenziell bezugsberechtigt ist. Sollte sich in Zukunft dennoch ein Interessenkonflikt zu einem Betrieb oder Projekt ergeben, wird der betreffende Beirat bzw. die betreffende Beirätin bei dieser Entscheidung in den Ausstand treten. Mit der Ernennung als Beirat bzw. Beirätin verpflichtet sich die Person, aktuelle und künftige Interessenkonflikte offenzulegen. Im Rahmen des Daten- und Personenschutzes wird dies auch gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert.
Kann ich im Beirat Mitglied werden?
Für die Zusammensetzung des Beirates ist zu Beginn die Bar & Club Kommission zuständig. Künftig werden neue Beiräte in Zusammenarbeit mit den Beiratsmitgliedern ernannt. Um aufgrund der aktuellen Situation möglichst effizient und entscheidungsfähig zu sein, ist die Anzahl der Beiräte auf 15 Personen limitiert.
Werden in Zukunft neue Beirät*innen gesucht, wird dies auf der Website sowie auf den Social-Media-Kanälen kommuniziert.
Wie kommt künftig Geld in den Nachtkulturfonds?
Damit der Nachtkulturfonds nachhaltig existiert, wird es jährlich ein bis zwei grössere Aktionen in der ganzen Stadt geben, deren Ertrag in den Nachtkulturfonds fliesst.
Denkbar ist beispielsweise, dass an einem Abend von jedem bezahlten Eintritt ein Betrag X in den Fonds einbezahlt wird. Oder es wird eine Spendengala oder ein DJ-Marathon veranstaltet – der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.
Fragen Unterstützungsgesuche
Wer kann Gesuche einreichen?
Die Mittel des Zürcher Nachtkulturfonds können zu Gunsten der in der Stadt Zürich ansässigen Nachtkulturunternehmen und Initiativen sowie im Kanton Zürich wohnhafte Einzelpersonen verwendet werden. Allen gemeinsam ist, dass sie einen Mehrwert für das Stadtzürcher Nachtleben darstellen oder zum Ziel haben einen solchen zu schaffen. Mehrwerte können der kulturelle Inhalt, aber auch die Tradition, die erreichte Zielgruppe oder der Umgang mit dem Thema Awareness darstellen.
Wann können Gesuche eingereicht werden?
Gesuche können jeweils zweimal jährlich eingereicht werden. Stichdaten sind der 31. März und der 30. September des jeweiligen Kalenderjahres. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 30 Tage.
In ausserordentlichen Situationen können vom Beirat zusätzliche Stichdaten bestimmt werden, die kommuniziert werden.
Wie sieht es mit Gesuchen bezüglich Covid-19 Nothilfe aus?
In Bezug auf Covid-19 konnten erste Gesuche im Januar 2021 sowie nochmals im April eingereicht werden. Weitere Informationen zur Einreichung eines Unterstützungsgesuchs finden sich auf der Website der Bar & Club Kommission.
Müssen erhaltene Gelder zurückbezahlt werden?
Nein, es handelt sich um Beiträge à fonds perdu. Bei der Projektfinanzierung werden die Gelder in Tranchen und nur nach dem Erreichen von im Vorfeld festgehalten Zwischenresultaten ausbezahlt. Beispielsweise bei Baustart und bei Abschluss des Projekts. Bei einem Nichterreichen der vereinbarten Zwischenziele werden bereits bewilligte Gelder zurückbehalten.